Regulierungen

Schadenfeststellungen zum Grunde und zur Höhe, Ermittlungen, Verhandlungen, Sanierungsbetreuungen, Regulierungen und Regressprüfungen werden nach Auftrag und Weisung des Auftraggebers durchgeführt.

Wir sind im ganzen Bundesgebiet einsetzbar. Besonders schnell können wir in den PLZ Gebieten 1+2, von Usedom bis Papenburg, von Hannover bis Flensburg sein.

 

Soweit gewünscht können auch abschließende Regulierungsvereinbarungen oder Abfindungsverträge mit Direktionsvorbehalt geschlossen werden.

Die Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsnehmer / Anspruchsteller oder sonstigen beteiligten Personen erfolgt sofort nach Auftragseingang, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Der Auftraggeber erhält gleichzeitig eine Information über die Kontaktaufnahme.

Über die Ermittlungsergebnisse werden zeitnahe Zwischenberichte bzw. ein Abschlussbericht erstellt. Eine Abstimmung mit den Mitarbeitern(innen) der Auftraggeber, insbesondere wenn der Einsatz von weiteren Dienstleistern, z.B. Sanierern, Handwerkern etc. notwendig ist, wird aktiv betrieben.

 

Regulierungspauschalen:

Pauschal inkl. Kosten zzgl. MwSt.

  • Schäden bis   2.500 Euro =    254 Euro
  • Schäden bis   5.000 Euro =    386 Euro
  • Schäden bis   7.500 Euro =    530 Euro
  • Schäden bis 10.000 Euro =    662 Euro
  • Schäden bis 15.000 Euro =    828 Euro
  • Schäden bis 20.000 Euro = 1.082 Euro

 

Aufträge auf den Inseln ohne Straßenanbindung und Schäden größer 20.000 Euro werden nach Aufwand mit 83 Euro pro Std. abgerechnet.
Ermittlungen zu Betrugsverdachtsfälle/Betrugsvorgänge werden ebenfalls individuell abgerechnet.

Fahrtkosten werden mit 0,75 Euro pro KM für alle Aufträge berechnet. Die Beträge beinhalten alle sonstige Kosten. Weitere Kosten fallen nicht an.

Bad Oldesloe, den 16. Jan. 2023